Probleme mit dem Gepäck: Ihre Rechte und wie wir helfen können
Was regelt die Rechte von Fluggästen?
Die Rechte von Fluggästen in Bezug auf verlorenes, verspätetes oder beschädigtes Gepäck sind durch folgende Bestimmungen geschützt:
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Das Übereinkommen von Montreal
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EU-Verordnung Nr. 2027/97, die das Übereinkommen ergänzt
Verspätetes Gepäck
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Gepäck gilt als verspätet, wenn es nicht mit Ihnen ankommt, aber innerhalb von 21 Tagen zugestellt wird.
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Ist es nicht innerhalb von 21 Tagen eingetroffen, wird es als verloren eingestuft.
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Sie haben möglicherweise Anspruch auf Erstattung der Kosten für notwendige Anschaffungen (z. B. Kleidung, Hygieneartikel), die durch die Verspätung entstanden sind.
Verlorenes Gepäck
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Wenn eine Fluggesellschaft Ihr Gepäck als verloren anerkennt oder es nicht innerhalb der 21-Tage-Frist angekommen ist, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.
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Der Entschädigungshöchstbetrag beträgt bis zu 1.920 € (Stand: Oktober 2024).
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Um einen Antrag zu stellen, müssen Sie:
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Den Antrag innerhalb von 21 Tagen nach der Ankunft einreichen.
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Die entsprechenden Unterlagen einreichen: Flugtickets, Gepäckbelege und Rechnungen.
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Beschädigtes Gepäck
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Jeder Schaden muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks gemeldet werden.
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Die Fluggesellschaft muss für die Kosten des beschädigten Koffers und seines Inhalts aufkommen.
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Normale Abnutzungserscheinungen (Kratzer, Schrammen) sind nicht abgedeckt.
Mobilitätshilfen
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Schäden an Mobilitätshilfen wie Rollstühlen sind ebenfalls abgedeckt, und die Entschädigung kann die üblichen Höchstbeträge übersteigen.
Entschädigung nach dem Übereinkommen von Montreal
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Maximale Entschädigung: bis zu 1.920 €
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Basierend auf den tatsächlichen Verlusten: Wert der Gegenstände, des Gepäcks und der Mobilitätshilfen
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Erfordert Belege wie Quittungen, Fotos und Einzelaufstellungen
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