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UK261 vs. EU261: Was sich nach dem Brexit für Fluggäste geändert hat
Einleitung: Warum der Brexit bei Flugentschädigungen alles verändert hat
Der Brexit hat die Fluggastrechte nicht abgeschafft – aber er hat grundlegend verändert, wie, wo und nach welchem Recht Entschädigungsansprüche zu bewerten sind.
Viele Fluggesellschaften nutzen die Verwirrung nach dem Brexit bewusst aus. Passagieren wird oft gesagt:
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„EU261 gilt nicht mehr“
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„Das britische Recht ist anders“
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„Ihr Flug ist nicht mehr abgedeckt“
In Wirklichkeit sind sowohl EU261 als auch UK261 weiterhin voll durchsetzbar, gelten jedoch unter unterschiedlichen Zuständigkeiten. Es ist entscheidend zu verstehen, welche Verordnung für Ihren Flug gilt – Fehler kosten Passagiere oft hunderte Euro oder Pfund.
Dieser Leitfaden erklärt genau, was sich nach dem Brexit geändert hat, wie sich UK261 von EU261 unterscheidet, wann Fluggesellschaften Entschädigungen zahlen müssen und wie MySkyHelp grenzüberschreitende Ansprüche durchsetzt, die Fluggesellschaften zu blockieren versuchen.
Was ist EU261?
Die EU-Verordnung 261/2004 (EU261) ist der Eckpfeiler der Fluggastrechte in Europa. Sie legt eine feste finanzielle Entschädigung für Flugstörungen fest, die von der Fluggesellschaft verursacht wurden.
EU261 gilt, wenn:
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Ihr Flug von einem EU-Flughafen startet, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft
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Ihr Flug in der EU landet und von einer in der EU registrierten Fluggesellschaft durchgeführt wird
Abgedeckte Störungen:
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Flugverspätung von 3 Stunden oder mehr
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Flugannullierung
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Verpasster Anschlussflug
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Nichtbeförderung wegen Überbuchung
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Unfreiwillige Umleitung
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Betriebliche und technische Fehler
Entschädigungshöhe nach EU261:
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250 € – Flüge bis zu 1.500 km
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400 € – innergemeinschaftliche Flüge über 1.500 km und andere Flüge zwischen 1.500–3.500 km
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600 € – Flüge über 3.500 km
Die Entschädigung erfolgt pro Passagier und ist unabhängig vom Ticketpreis.
Was ist UK261?
Nach dem Brexit hat das Vereinigte Königreich die EU261 in nationales Recht übernommen und so die UK261 geschaffen (offiziell: The Air Passenger Rights and Air Travel Organisers’ Licensing (Amendment) (EU Exit) Regulations 2019).
UK261 ist kein schwächeres Gesetz, sondern lediglich jurisdiktionell getrennt.
UK261 gilt, wenn:
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Ihr Flug vom Vereinigten Königreich (UK) startet, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft
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Ihr Flug im UK landet und von einer im UK registrierten Fluggesellschaft durchgeführt wird
Das Vereinigte Königreich umfasst:
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England
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Schottland
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Wales
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Nordirland
(Die Kanalinseln und die Isle of Man sind ebenfalls abgedeckt)
Entschädigungshöhe nach UK261:
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220 £ – Flüge bis zu 1.500 km
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350 £ – 1.500–3.500 km
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520 £ – über 3.500 km
Die Beträge werden in Britischen Pfund (GBP) gezahlt, nicht in Euro.
Hauptunterschied Nr. 1: Zuständigkeit nach dem Brexit
Vor dem Brexit regelte die EU261 fast alle Flüge zwischen dem UK und der EU. Nach dem Brexit haben sich die Regeln geändert:
| Flugroute | Anwendbare Verordnung |
| EU → EU | EU261 |
| UK → UK | UK261 |
| EU → UK (EU-Airlines) | EU261 |
| EU → UK (Nicht-EU-Airlines) | ❌ Keine feste Entschädigung |
| UK → EU (Jede Airline) | UK261 |
| UK → Nicht-EU | UK261 (bei Abflug aus dem UK) |
Genau hier führen Fluggesellschaften Passagiere oft absichtlich in die Irre.
Hauptunterschied Nr. 2: Airlines nutzen den Brexit als Ablehnungsgrund
Fluggesellschaften lehnen gültige Ansprüche häufig mit folgenden Argumenten ab:
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„Falsche Gerichtsbarkeit“
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„EU-Recht gilt nicht mehr“
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„Britische Gerichte sind nicht zuständig“
In der Realität:
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EU261 und UK261 existieren nebeneinander
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Ansprüche können auch gegenüber ausländischen Airlines durchsetzbar sein
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Die Zuständigkeit hängt vom Abflughafen, Zielflughafen und der Nationalität der Airline ab
MySkyHelp bewertet:
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Die anwendbare Verordnung
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Die gerichtliche Zuständigkeit
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Die Durchsetzungsstrategie
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Grenzüberschreitende rechtliche Hebelwirkung
Hauptunterschied Nr. 3: Gerichtliche Durchsetzung und Strategie
EU261-Durchsetzung:
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Nationale Durchsetzungsstellen (NEBs)
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Zivilgerichte in EU-Mitgliedstaaten
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Starke Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
UK261-Durchsetzung:
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Britische Zivilgerichte
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Aufsicht durch die britische Zivilluftfahrtbehörde (CAA)
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Post-Brexit-Rechtsprechung, die sich an EU-Präzedenzfällen orientiert
Fluggesellschaften ignorieren Passagiere oft in dem Wissen, dass die meisten nicht international klagen werden. MySkyHelp eskaliert Ansprüche durch formelle Mahnschreiben, Partneranwaltskanzleien und länderübergreifende Vollstreckung.
Wann EU261 NICHT gilt – und UK261 gelten könnte
EU261 gilt nicht, wenn:
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Der Flug in einem Nicht-EU-Land startet
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Der Flug mit einer Nicht-EU-Airline in der EU landet
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Die Störung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde
Aber UK261 kann dennoch gelten, wenn der Abflug im Vereinigten Königreich erfolgte oder die Fluggesellschaft dort registriert ist.
Außergewöhnliche Umstände: Gleicher Mythos, andere Taktik
Sowohl EU261 als auch UK261 schließen eine Entschädigung aus bei:
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Extremem Wetter
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Einschränkungen der Flugsicherung
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Sicherheitsrisiken
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Politischer Instabilität
Fluggesellschaften stufen jedoch unrechtmäßig technische Defekte, Personalmangel und Probleme bei der Flugzeugrotation als „außergewöhnlich“ ein. Gerichte in der EU und im UK haben wiederholt entschieden, dass dies in der Verantwortung der Airline liegt.
UK261 vs. EU261: Zusammenfassende Tabelle
| Merkmal | EU261 | UK261 |
| Territorium | EU + EWR | Vereinigtes Königreich |
| Währung | EUR (€) | GBP (£) |
| Verspätungsschwelle | 3+ Stunden | 3+ Stunden |
| Feste Entschädigung | Ja | Ja |
| Nationalität der Airline relevant | Teilweise | Teilweise |
| Gerichtliche Durchsetzung | EU-Gerichte | UK-Gerichte |
Warum Fluggesellschaften wollen, dass Sie das nicht wissen
Airlines setzen auf:
-
Brexit-Konfusion
-
Zuständigkeitsunsicherheit
-
Sprachbarrieren
-
Rechtliche Einschüchterung
-
Ermüdung der Passagiere
Statistiken zeigen, dass über 60 % der gültigen Ansprüche zunächst abgelehnt werden. Eine professionelle Bearbeitung verdreifacht die Erfolgsquote.
Warum MySkyHelp gewinnt, wo Passagiere verlieren
MySkyHelp wendet nicht blind nur EU261 oder UK261 an. Wir:
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Identifizieren den stärksten rechtlichen Rahmen
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Kombinieren Verordnungen, wenn möglich
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Nutzen länderspezifische Vollstreckungswege
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Bearbeiten Airlines, die AirHelp oft meidet
Wann Sie nach EU261 vs. UK261 fordern sollten
Wenn Sie:
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Aus dem UK geflogen sind → UK261 gilt wahrscheinlich
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Aus der EU geflogen sind → EU261 gilt wahrscheinlich
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Zwischen UK ↔ EU geflogen sind → Verordnung hängt von Airline und Richtung ab
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Eine Ablehnung erhalten haben → eine professionelle Neubewertung ist unerlässlich
Schlusswort: Der Brexit änderte die Strategie, nicht die Rechte
Der Brexit hat den Passagieren ihre Rechte nicht genommen. Er hat geändert, wer kämpfen muss, wo und nach welchem Gesetz. Fluggesellschaften haben sich sofort angepasst. Passagiere nicht. Diese Lücke ist genau dort, wo MySkyHelp tätig ist.
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