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RATTE AN BORD ENTDECKT WURDE. Massive Flugunterbrechung und Ihr Recht auf Entschädigung
Am 10. Dezember 2025 verwandelte sich eine internationale Reise in eine Filmszene, als eine blinde Ratte an Bord eines KLM Airbus A330 auf dem Weg von Amsterdam in die Karibik entdeckt wurde. Das Nagetier wurde zuerst auf halbem Weg über den Atlantik entdeckt. Später tauchten Aufnahmen auf, die zeigten, wie das Tier aus einem Gepäckfach schlüpfte und hinter einen Vorhang huschte.
Während der Pilot die taktische Entscheidung traf, die Reise zum internationalen Flughafen Königin Beatrix auf Aruba fortzusetzen, löste die Entdeckung einen gewaltigen logistischen Albtraum aus. Nach der Landung wurde das Flugzeug sofort für Sicherheitsinspektionen und Schädlingsbekämpfung am Boden gehalten. Dies führte zur Annullierung des Fluges KL767, so dass mehr als 250 Passagiere auf Aruba und Bonaire festsaßen.
Die Realität für gestrandete Passagiere
Die Störung war alles andere als geringfügig. Da Nagetiere schwere technische Schäden verursachen können, indem sie sich durch elektrische Leitungen und wichtige Flugsysteme fressen, konnte die Fluggesellschaft den Rückflug nach Amsterdam nicht durchführen.
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36-Stunden-Fahndung: Berichten zufolge dauerte es 36 Stunden, bis Spezialisten das Nagetier schließlich einfangen konnten.
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Feiertagschaos: Da der Vorfall während der Hauptreisezeit im Dezember geschah, mussten viele Passagiere ihre Hotelbuchungen aufgeben, ihre Arbeit verpassen und ihre Urlaubspläne über den Haufen werfen.
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Lange Verspätungen: KLM stellte zwar eine einfache Hotelunterkunft zur Verfügung, aber viele Reisende mussten tagelang auf einen alternativen Flug zurück in die Niederlande warten.
Warum Sie MySkyHelp für Ihren KLM-Flugstornierungsanspruch brauchen
Wenn Sie auf dem betroffenen Flug von Aruba oder Bonaire waren, könnten Sie annehmen, dass ein "Tier an Bord" eine höhere Gewalt oder ein "außergewöhnlicher Umstand" ist, der die Fluggesellschaft von der Zahlung entbindet. Dies ist jedoch oft nicht der Fall.
Bei MySkyHelp sind wir auf Entschädigungsansprüche bei Flugannullierungen durch KLM spezialisiert. Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Fluggäste, die mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft (wie KLM) von einem Nicht-EU-Gebiet (wie Aruba) in die EU fliegen, Anspruch auf erhebliche finanzielle Entschädigung.
Ihre Rechte nach der EU-Verordnung 261/2004:
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Feste Entschädigung: Da die Flugstrecke mehr als 3 500 km beträgt, hat jeder Fluggast Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 600 € in bar.
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Recht auf Versorgung: KLM ist verpflichtet, für Mahlzeiten, Erfrischungen und Hotelunterbringung zu sorgen. Wenn Sie diese Kosten aus eigener Tasche bezahlt haben, hilft Ihnen MySkyHelp bei der vollständigen Rückerstattung.
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Technische Defekte: Gerichte haben häufig entschieden, dass Schädlingsbefall nicht immer einen "außergewöhnlichen Umstand" darstellt, insbesondere wenn er durch die üblichen Wartungs- und Reinigungsprotokolle in Amsterdam hätte verhindert werden können.
Wie MySkyHelp für Sie kämpft
Fluggesellschaften verwenden häufig einen komplexen juristischen Jargon, um Ansprüche abzulehnen, aber MySkyHelp kennt das Gesetz in- und auswendig. Wir vereinfachen den Prozess, damit Sie sich nicht mit dem Stress herumschlagen müssen:
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No Win, No Fee: Sie bezahlen uns nur, wenn wir Ihre Auszahlung erfolgreich durchsetzen.
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Fachkundige juristische Strategie: Wir bestreiten die "außergewöhnlichen Umstände" der Fluggesellschaft, um sicherzustellen, dass Sie die volle Entschädigung von 600 € erhalten.
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Problemlose Dokumentation: Geben Sie einfach Ihre Flugdaten an, und unser Team kümmert sich um den Papierkram und die Verhandlungen.
Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft nicht mit einem Gutschein abspeisen. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Bargeld. Ganz gleich, ob Sie in Aruba oder Bonaire gestrandet sind, MySkyHelp ist Ihr engagierter Partner, wenn es darum geht, Gerechtigkeit für Ihre Reiseunterbrechung zu erlangen.
Waren Sie von der Annullierung des "Rattenflugs" von KLM betroffen? Kontaktieren Sie MySkyHelp noch heute, um Ihren Anspruch auf 600 € geltend zu machen!
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