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Entschädigung bei Flugverspätung: Wie viel können Sie 2025–2026 wirklich verlangen?
Flugverspätungen gehören weiterhin zu den häufigsten und frustrierendsten Problemen für Flugreisende weltweit. In den Jahren 2025–2026 werden Millionen von Passagieren von verspäteten Flügen betroffen sein – verursacht durch Wetterbedingungen, operative Störungen, Einschränkungen der Flugsicherung oder Personalmangel bei Fluggesellschaften.
Doch wie hoch ist die Flugentschädigung bei Verspätung wirklich – und nach welchen Rechtsvorschriften?
Ein frühzeitiges Verständnis Ihrer Rechte ist entscheidend: Die Entschädigungsregeln unterscheiden sich erheblich je nach Strecke, Airline und anwendbarem Recht. Die Wahl der falschen Rechtsgrundlage führt häufig zu einer automatischen Ablehnung des Anspruchs.
Wenn Ihr Flug verspätet, annulliert oder anderweitig beeinträchtigt wurde – fordern Sie Ihre Entschädigung mit professioneller Unterstützung ein.
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Was gilt als Flugverspätung?
Eine Flugverspätung liegt vor, wenn der Flug sein Endziel später als die geplante Ankunftszeit erreicht.
Für Entschädigungszwecke gilt als Ankunftszeit der Moment, in dem mindestens eine Flugzeugtür geöffnet wird und die Passagiere aussteigen dürfen.
Die meisten Entschädigungsregelungen beziehen sich auf die Verspätung bei Ankunft, nicht auf die Abflugverspätung.
Entschädigung bei Flugverspätung nach EU-Verordnung 261/2004
Die EU-Verordnung 261/2004 (EU261) bleibt auch 2025–2026 das stärkste Instrument zum Schutz von Fluggastrechten in Europa.
Wann gilt EU261?
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung, wenn:
-
Ihr Flug von einem Flughafen in der EU gestartet ist, oder
-
Ihr Flug in der EU gelandet ist und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wurde
Mindestverspätung
Ein Anspruch besteht, wenn:
-
die Verspätung bei Ankunft 3 Stunden oder mehr beträgt
Höhe der Entschädigung nach EU261
| Flugdistanz | Verspätung | Entschädigung |
|---|---|---|
| Bis 1.500 km | 3+ Std. | 250 € |
| 1.500–3.500 km | 3+ Std. | 400 € |
| Über 3.500 km | 3–4 Std. | 300 € |
| Über 3.500 km | 4+ Std. | 600 € |
Die Entschädigung wird pro Passagier, nicht pro Buchung gezahlt.
Kann die EU261-Entschädigung reduziert werden?
Ja, in bestimmten Fällen.
Bei Langstreckenflügen über 3.500 km darf die Fluggesellschaft die Entschädigung um 50 % kürzen, wenn:
-
die Ankunftsverspätung zwischen 3 und 4 Stunden liegt
Diese Regelung gilt weiterhin in den Jahren 2025–2026.
Außergewöhnliche Umstände: Wann besteht kein Anspruch?
Fluggesellschaften sind nicht zur Zahlung verpflichtet, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, z. B.:
-
extreme Wetterbedingungen
-
Streiks der Flugsicherung
-
Flughafenschließungen
-
politische Instabilität
-
Sicherheitsrisiken
Die Airline muss jedoch nachweisen, dass:
-
es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelte und
-
die Verspätung selbst bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermeidbar war
⚠️ Technische Defekte, Personalmangel oder Probleme mit der Flugzeugrotation gelten in der Regel nicht als außergewöhnliche Umstände.
Flugverspätung außerhalb der EU: Die Realität 2025–2026
Wenn EU261 nicht anwendbar ist, wird die Durchsetzung von Ansprüchen deutlich komplexer.
Montrealer Übereinkommen (Artikel 19)
Das Montrealer Übereinkommen gilt für internationale Flüge weltweit.
Artikel 19 regelt die Haftung der Fluggesellschaft für nachweisbare Schäden aufgrund von Verspätungen.
Erstattungsfähig sind unter anderem:
-
Hotelkosten
-
Verpflegung
-
Transportkosten
-
verpasste Anschlussflüge
-
entgangene Buchungen oder Termine
-
in bestimmten Fällen auch geschäftliche Verluste
Es gibt keine pauschale Entschädigung – der Anspruch basiert auf tatsächlich entstandenen Schäden.
Maximale Haftungsgrenze
Für 2025–2026 liegt die Obergrenze bei:
-
4.694 SZR (Sonderziehungsrechte) pro Passagier
(≈ 5.800 € je nach Wechselkurs)
Flugverspätung in den USA: Was können Passagiere erwarten?
In den USA gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf pauschale Geldentschädigung bei Flugverspätungen.
Mögliche Leistungen sind:
-
Verpflegungsgutscheine
-
Hotelunterbringung (freiwillig)
-
Umbuchung oder Rückerstattung des Ticketpreises
Eine finanzielle Entschädigung ist nur vorgesehen bei:
-
Nichtbeförderung (Denied Boarding)
-
vollständiger Rückerstattung nicht genutzter Tickets
Kann man EU261 und das Montrealer Übereinkommen gleichzeitig anwenden?
Nein.
EU261 und das Montrealer Übereinkommen können nicht für denselben Schaden parallel angewendet werden.
Grundsätzlich gilt:
-
EU261 = pauschale Entschädigung
-
Montrealer Übereinkommen = Ersatz konkreter finanzieller Schäden
Die richtige Strategie hängt ab von:
-
Flugroute
-
Sitz der Airline
-
Ursache der Verspätung
-
vorhandenen Nachweisen
Wie viel können Sie 2025–2026 realistisch verlangen?
Realistische Erwartungen:
-
250–600 € nach EU261 (falls anwendbar)
-
bis zu ca. 5.800 € nach dem Montrealer Übereinkommen (nur mit Belegen)
-
0–300 € in den USA, meist als Kulanzleistung
Passagiere mit vollständiger Dokumentation erzielen deutlich höhere Erfolgsquoten.
Welche Unterlagen sind wichtig?
Für einen erfolgreichen Anspruch sollten Sie aufbewahren:
-
Bordkarte oder E-Ticket
-
Bestätigung der Verspätung
-
Belege für zusätzliche Ausgaben
-
Nachweis der tatsächlichen Ankunftszeit
-
gesamte Kommunikation mit der Airline
Warum werden viele Ansprüche abgelehnt?
Häufige Gründe:
-
falsche Rechtsgrundlage
-
fehlende Beweise
-
missbräuchliche Berufung auf „außergewöhnliche Umstände“
-
fehlerhafte Berechnung der Verspätung
-
Verjährung
2025–2026 nutzen Airlines zunehmend automatisierte Ablehnungssysteme.
Fazit
Eine Entschädigung bei Flugverspätung ist auch 2025–2026 realistisch – aber nur mit der richtigen rechtlichen Strategie.
EU261 bietet den stärksten Schutz für Passagiere, während das Montrealer Übereinkommen als Alternative dient, wenn keine pauschale Entschädigung vorgesehen ist.
Zu wissen, wie viel Sie wirklich verlangen können, bedeutet vor allem zu wissen, welches Recht auf Ihren Flug anwendbar ist – nicht nur, wie lange die Verspätung gedauert hat.
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