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Änderungen in der EU-Gesetzgebung über Flugentschädigungen: Was wir bis jetzt wissen. Juni 2025
Aktueller Stand
Diese Änderungen sind noch nicht rechtsverbindlich. Die EU-Minister haben sich zwar auf die Vorschläge geeinigt, doch müssen sie noch vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU förmlich gebilligt werden, bevor sie Gesetz werden.
Vorerst bleibt die EU-Verordnung Nr. 261/2004 in Kraft, das heißt:
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Fluggäste können bei einer Verspätung von 3 Stunden zwischen 250 und 600 € geltend machen, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor.
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Bei Verspätungen von 2 bis 4 Stunden, je nach Flugstrecke, werden Unterstützungsleistungen (Essen, Getränke, Unterkunft) gewährt.
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Die Entschädigung gilt für Flugannullierungen , die weniger als 14 Tage vor dem Abflug mitgeteilt werden.
Änderungen in der EU-Gesetzgebung zur Flugentschädigung: Was wir bis jetzt wissen
Ab dem 9. Juni 2025 ist die EU-Verordnung Nr. 261/2004 die wichtigste Rechtsvorschrift für Fluggastrechte in der Europäischen Union. Diese Verordnung regelt die Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste bei Nichtbeförderung, Flugannullierungen oder großen Verspätungen.
Derzeit wird jedoch eine umfassende Überarbeitung der Verordnung 261/2004 diskutiert. Einige Änderungen wurden zwar auf der Ebene der EU-Verkehrsminister vereinbart, sind aber noch nicht in Kraft getreten. Diese Änderungen befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren, das die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU erfordert.
Wichtigste vorgeschlagene Änderungen
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Anhebung der Schwellenwerte für Entschädigungen bei Verspätungen
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Derzeit haben Fluggäste ab einer Verspätung von 3 Stunden Anspruch auf Entschädigung.
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Die vorgeschlagenen Änderungen sehen eine Anhebung dieser Schwelle auf 4 Stunden für Kurz- und Mittelstreckenflüge (bis zu 3 500 km) vor.
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Bei Langstreckenflügen könnten die Schwellenwerte sogar noch höher liegen - je nach Entfernung möglicherweise bei 5, 9 oder sogar 12 Stunden.
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Klärung von "außergewöhnlichen Umständen"
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Die Definition des Begriffs " außergewöhnliche Umstände", derdie Fluggesellschaften von der Zahlung einer Entschädigung befreit, wird klarer gefasst, um Missbrauch zu verhindern.
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Die Fluggesellschaften müssen nun nachweisen, dass sie alle möglichen Maßnahmen ergriffen haben, um Verspätungen oder Annullierungen zu minimieren.
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Verbesserte Rechte der Fluggäste bei Umbuchungen
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Fluggäste haben künftig ein stärkeres Recht auf Umbuchung "zum frühestmöglichen Zeitpunkt", einschließlich Flügen mit anderen Fluggesellschaften oder alternativen Beförderungsmöglichkeiten.
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Wenn die Fluggesellschaften nicht innerhalb von drei Stunden eine Umbuchung vornehmen, können die Fluggäste ihre Reise selbst organisieren und eine Erstattung von bis zu 400 % des ursprünglichen Flugpreises verlangen.
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Recht auf Unterstützung
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Bei großen Verspätungen haben die Fluggäste weiterhin Anspruch auf Essen, Getränke und Unterkunft.
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Die Fluggesellschaften müssen den Passagieren das Aussteigen ermöglichen, wenn sie länger als 3 Stunden auf der Rollbahn festsitzen.
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Verbesserte Transparenz und Bearbeitung von Ansprüchen
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Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten auf Fluggastbeschwerden zu reagieren.
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Durch klarere Leitlinien wird sichergestellt, dass die Fluggäste ordnungsgemäß über ihre Rechte informiert werden.
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Schutz vor Konkursen von Fluggesellschaften
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Derzeit wird über die Einrichtung eines Garantiefonds oder einer Versicherung zum Schutz der Fluggäste im Falle der Insolvenz einer Fluggesellschaft diskutiert
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